Das Vorarlberger Jugendgesetz ist uns wichtig! Vor allem die häufigen negativen Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Alkohol in den letzten Jahren haben uns dazu bewogen - wie bei anderen Musikfesten mittlerweile ebenso üblich - strikte Alterskontrollen beim Musikfest durchzuführen.
Das Tragen von Kontrollbändchen, die im Bedarfsfall beim Eintritt ausgegeben werden sowie das Mitführen eines gültigen Lichtbildausweises sind Voraussetzung für das Konsumieren von alkoholischen Getränken sowie den Einlass in die Festbar!
Ohne gültiges Kontrollbändchen erhalten die Festbesucher keinen Zutritt zur Festbar! Für die Durchsetzung und Kontrolle wird neben den Ausschank-Helfern auch ein
Security-Dienstleistungsunternehmen sorgen! Achtung: für die verschiedenen Altersgruppen gelten auch unterschiedliche "Aufenthalts-Beschränkungen" beim Musikfest (=allg. öffentlicher Ort):
bis 12 Jahre:
Aufenthalt erlaubt bis 22.00 Uhr; keine Beschränkung in Begleitung einer Aufsichtsperson
12 bis 14 Jahre:
Aufenthalt erlaubt bis 23.00 Uhr; keine Beschränkung in Begleitung einer Aufsichtsperson
14 bis 16 Jahre:
Aufenthalt erlaubt bis 24.00 Uhr; keine Beschränkung in Begleitung einer Aufsichtsperson
Für genauere Informationen siehe bitte folgende Links: